Allgemeine Geschäftsbedingungen Katzen- und Kleintierbetreuung
Der Tierhalter erklärt den unwiderruflichen
Haftungsausschluss. Er verzichtet auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere hiervon betroffen sind Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen
arteigenem, tierischen und willkürlichem Verhalten des Tieres. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt jeweils unberührt.
DerTierhalter ist verpflichtet, Haustierservice Nicole Knopp von Ansprüchen Dritter freizuhalten,
die gegen diesen aufgrund der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB gestellt werden, soweit diese Ansprüche durch die Haftpflichtversicherung des Tierhalters gedeckt sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass Haustierservice Nicole Knopp für Schäden sowohl dem Eigentümer als auch Dritten gegenüber, die durch den Hund getötet oder an Körper oder Gesundheit verletzt werden bzw. eine Sache beschädigt
wird, für den hieraus entstehenden Schaden nicht haftet, da der Hund vorliegend gem. § 833 Satz 2 BGB der Erwerbstätigkeit zu denen bestimmt ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorsatz und grob
fahrlässiges Verhalten.
Haustierservice Nicole Knopp versichert, die
Tiere artgerecht und verhaltensgerecht auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Haustierservice Nicole Knopp versichert, gut mit den Tieren umzugehen und immer
bestmöglich auf diese aufzupassen.
Sollte ein Tier wider erwarten weglaufen,
dann haftet Haustierservice Nicole Knopp nicht für etwaige Schäden an diesem oder an Dritten. Haustierservice Nicole Knopp verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim,
Polizei etc.).
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung
des Tieres, die eine Behandlung während der Betreuung notwendig macht, wird im Sinne des Tierwohls der tierärztliche Rat befolgt. Dies gilt auch für die den Fall, dass zu einer Euthanasie des Tieres
angeraten wird. Haustierservice Nicole Knopp übernimmt keine Verantwortung für etwaige Fehldiagnosen oder Behandlungsfehler des beauftragten Tierarztes. Die Haftung wird insoweit
ausgeschlossen. Es kann auch ein anderer Tierarzt, als der im Vertrag von dem Tierhalter angegebene mit der Behandlung beauftragt werden.
Der Tierhalter verpflichtet sich, dass sein
Tier keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss Haustierservice Nicole Knopp wahrheitsgemäß informiert werden.
Bei Urlaubsbetreuungen ist bei Buchung eine Reservierungsgebühr von
50% des Betreuungspreises zu zahlen. Diese Reservierungsgebühr kann bei einer Stornierung seitens des Katzenhalters nicht zurück erstattet werden. Wird die Betreuung durch Haustierservice Nicole Knopp storniert, erhält der Katzenhalter die Anzahlung vollständig
zurück. Die restlichen Kosten für die Betreuung und Fahrtkosten sind eine Woche vor Betreuungsbeginn zu
zahlen.
Stornierungen müssen schriftlich per
E-Mail oder Post erfolgen.Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang.
Bei Stornierungsind folgende Beträge fällig:
7 bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn:
70,00% des Betreuungspreises
weniger als 2 Tage vor Betreuungsbeginn:
90,00% des Betreuungspreises
Haustierservice Nicole Knopp behält sich
vor, in dringenden Notfällen von dem Termin und / oder einer Betreuung zurückzutreten.
Der Tierhalter erklärt sich damit
einverstanden, dass von seinem Tier während der Betreuung aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite "www.haustierservice.net", oder auf Facebook/Instagram/Youtube verwendet
werden darf. Daten werden selbstverständlich nicht veröffentlicht. Abweichende Absprachen sind möglich.
Der Tierhalter versichert Haustierservice
Nicole Knopp alle Fragen über das Tier korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Tieres müssen
mitgeteilt werden.
Eine Änderung des Vertrages bedarf der
Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dieser Vertrag nicht seinem Gesamtinhalt nach unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung die rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Vertragsziel entsprechen oder ihm nahe kommen.